Als am 26. Mai 2019 die Kommunalwahlen im Saarland stattfanden, wählten die Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Saarbrücken nicht nur ihren Stadtrat, sondern auch ihre Bezirksräte der vier Stadtbezirke Mitte, West, Halberg und Dudweiler.


 

Aufgaben der Bezirksräte

Die Aufgaben der Bezirksräte sind im Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) sowie in der Bezirksratssatzung festgelegt.  

Die wichtigsten Aufgaben des Bezirksrates sind (keine abschließende Aufzählung): 

  • Vorschlagsrecht bei allen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk betreffen
  • Anhörrecht vor Beschlussfassung des Stadtrates oder der Ausschüsse 
  • Entscheidungsrecht, sofern Stadtrat oder Bürgermeister/innen nicht ausschließlich zuständig sind, z.B.
  • Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen, Plätzen im Gemeindebezirk
  • Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der im Gemeindebezirk gelegenen öffentlichen Einrichtungen wie Büchereien, Kindergärten, Kinderspielplätze, Jugendbegnungsstätten, Sportanlagen, Gemeinschaftshäuser, Friedhöfe und ähnliche soziale und kulturelle Einrichtungen, deren Bedeutung über den Gemeindebezirk nicht hinausgeht, mit Ausnahme von Schulen
  • Pflege des Ortsbildes
  • Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Gemeindebezirk
  • Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen auf Gemeindebezirksebene
  • usw.